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    Vereinbarung zum Gutschriftverfahren

    gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG

    zwischen

    Web- und Softwaresolutions Grimm
    (nachfolgend "Scurio" oder "Auftraggeber")

    und

    dem Partner
    (nachfolgend "Leistungserbringer")


    § 1 Gegenstand der Vereinbarung

    (1) Diese Vereinbarung regelt das Gutschriftverfahren für die Abrechnung von Provisionen aus dem Scurio Partner-Programm.

    (2) Anstelle einer Rechnungsstellung durch den Leistungserbringer erstellt Scurio Gutschriften über die dem Leistungserbringer zustehenden Provisionen.

    (3) Der Leistungserbringer stimmt hiermit ausdrücklich der Anwendung des Gutschriftverfahrens gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG zu.


    § 2 Voraussetzungen

    (1) Der Leistungserbringer bestätigt, dass er:

    • als Partner im Scurio Partner-Programm registriert ist
    • über eine gültige Steuernummer oder USt-IdNr. verfügt (sofern umsatzsteuerpflichtig)
    • die in seinem Partner-Profil hinterlegten Angaben korrekt und aktuell sind

    (2) Der Leistungserbringer verpflichtet sich, Änderungen seiner steuerlich relevanten Daten (insbesondere Steuernummer, USt-IdNr., Anschrift, Unternehmerstatus) unverzüglich im Partner-Dashboard zu aktualisieren oder Scurio schriftlich mitzuteilen.


    § 3 Erstellung der Gutschriften

    (1) Scurio erstellt monatlich Gutschriften über die dem Leistungserbringer zustehenden Provisionen, sofern der Mindestauszahlungsbetrag erreicht wurde.

    (2) Die Gutschrift enthält:

    • Datum der Gutschrift
    • Fortlaufende Gutschriftnummer
    • Name und Anschrift des Leistungserbringers
    • Name und Anschrift von Scurio
    • Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistungserbringers
    • Leistungszeitraum
    • Art und Umfang der Leistung (vermittelte Kunden/Provisionen)
    • Nettobetrag
    • Umsatzsteuer (falls anwendbar) oder Hinweis auf Steuerbefreiung
    • Bruttobetrag

    (3) Die Gutschrift wird dem Leistungserbringer elektronisch im Partner-Dashboard bereitgestellt und per E-Mail zugestellt.


    § 4 Umsatzsteuerliche Behandlung

    (1) Regelbesteuerte Unternehmer: Bei Leistungserbringern, die der Regelbesteuerung unterliegen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der Gutschrift ausgewiesen.

    (2) Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Bei Leistungserbringern, die die Kleinunternehmerregelung anwenden, erfolgt der Ausweis ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG."

    (3) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, seinen korrekten Umsatzsteuerstatus im Partner-Dashboard anzugeben und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.


    § 5 Prüfungs- und Widerspruchspflicht

    (1) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, jede Gutschrift unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen.

    (2) Bei Beanstandungen hat der Leistungserbringer Scurio innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Gutschrift schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist per E-Mail an partner@scurio.de zu richten.

    (3) Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt die Gutschrift als vom Leistungserbringer anerkannt.

    (4) Im Falle eines berechtigten Widerspruchs wird die fehlerhafte Gutschrift storniert und eine korrigierte Gutschrift erstellt.


    § 6 Aufbewahrungspflichten

    (1) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die Gutschriften gemäß den steuerlichen Aufbewahrungsfristen (derzeit 10 Jahre) aufzubewahren.

    (2) Die Gutschriften stehen zusätzlich im Partner-Dashboard zum Download bereit.


    § 7 Beendigung des Gutschriftverfahrens

    (1) Beide Parteien können die Vereinbarung zum Gutschriftverfahren jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

    (2) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).

    (3) Nach Beendigung des Gutschriftverfahrens ist der Leistungserbringer verpflichtet, selbst Rechnungen über die ihm zustehenden Provisionen zu erstellen.

    (4) Die Beendigung der Vereinbarung zum Gutschriftverfahren lässt die Teilnahme am Partner-Programm unberührt.


    § 8 Datenschutz

    Die im Rahmen des Gutschriftverfahrens verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von Scurio verarbeitet. Details hierzu finden Sie unter Datenschutzerklärung.


    § 9 Schlussbestimmungen

    (1) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform.

    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

    (3) Es gilt deutsches Recht.


    Durch die Registrierung als Partner und Nutzung des Partner-Programms bestätigt der Leistungserbringer sein Einverständnis mit dieser Gutschriftvereinbarung.


    Stand: Januar 2026

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    Stand: Januar 2026
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